AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dipolo GmbH

1. ÄNDERUNGEN

In Anbetracht der Besonderheiten der angebotenen Dienstleistungen und zur Begrenzung des finanziellen Risikos für den KUNDEN sowie für Dipolo GmbH erklären sich die Parteien mit Folgendem einverstanden:

Änderungen der Arbeitsplanung während der Durchführung der Studie:

  • Der KUNDE ist berechtigt, die von Dipolo GmbH vorgeschlagene Arbeitsplanung in Abhängigkeit von den Ergebnissen aus den verschiedenen Phasen der Studie zu ändern, um die Erreichung der angestrebten Ziele zu optimieren. Nach denselben Kriterien kann Dipolo GmbH Änderungen vorschlagen. Jede Änderung ist eindeutig als Bestätigung des ursprünglichen Vertrags zu formulieren und enthält die neuen technischen und / oder finanziellen Bedingungen für die geänderten Abschnitte der ursprünglichen Planung.
  • Zusätzliche Arbeiten von Dipolo GmbH auf Anfrage des Kunden. 

Alle zusätzlichen Arbeiten, die sich aus einer ausdrücklichen Aufforderung des Kunden ergeben, werden gemäß der allgemeinen Gebührenordnung abzüglich der Reisekosten berechnet.


2. VERANTWORTUNG

Dipolo GmbH verpflichtet sich, sein Bestes zu geben, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Dipolo GmbH verpflichtet sich weiterhin, seine eigenen Fähigkeiten und sein Know-how und die neuesten verfügbaren technischen und wissenschaftlichen Informationen durch angemessene Ermittlungsmethoden oder regelmäßige Aktualisierungen in dem betrachteten Bereich voll zu nutzen. Dipolo GmbH haftet nur für die in seinem eigenen und spezifischen Zuständigkeitsbereich durchgeführten Studien und haftet nur dann, wenn ein Fehler ordnungsgemäß und durch einen materiellen Beweis, dass der vom Kunden geltend gemachte Schaden durch das Unternehmen verursacht wurde, nachgewiesen werden kann.

Für den Fall, dass Dipolo GmbH aufgrund des vom Kunden zu fordernden Gesamtschadens als haftbar gilt, ist er auf die Servicegebühr in diesem Vertrag beschränkt, mit Ausnahme der Teilzahlungen von Zwischenphasen der vom Auftraggeber ordnungsgemäß validierten Studie.

Der Kunde ist für alle bereitgestellten Informationen verantwortlich.

Dipolo GmbH prüft, ob potenzielle Subunternehmer, die zuvor vom Kunden eingestellt wurden, ein leistungsfähiges Produkt vorschlagen und bereitstellen. Dipolo GmbH haftet jedoch nicht für Schäden, die durch einen Mangel an einem vom Unterlieferanten bereitgestellten Produkt verursacht werden, das keinen direkten Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit des Gegenstandes des Angebots hat.


3. VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG

Für die Interessen jeder Partei wird eine gegenseitige Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart und sollte auf Wunsch des Kunden Inhalt eines separaten Dokumentes sein, mit einem Mindestzeitraum von 3 Jahren ab dem Beginn des betreffenden Studienvertrags.

Im Falle von Differenzen vereinbaren die Parteien, sich außergerichtlich zu einigen. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ausschließlich der Sitz von Dipolo GmbH.


4. GEWERBLICHES UND GEISTIGES EIGENTUM

Alle Entdeckungen, Erfindungen, Verbesserungen oder Anpassungen, die sich aus dem Know-how, den Techniken, Konzepten oder Ideen ergeben, die bei der Erbringung der nachfolgend bereitgestellten Dienste hervorgebracht werden, bleiben Eigentum von Dipolo GmbH.

Dipolo GmbH ist berechtigt, anderen Kunden ähnliche Dienstleistungen anzubieten, wobei das allgemeine Know- how, die Techniken, Konzepte, Ideen oder Erfahrungen verwendet werden, die hierunter entwickelt wurden.

Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dipolo GmbH berechtigt ist, die Ergebnisse aus der Durchführung der hierunter bereitgestellten Dienste, in Medienmitteilungen und öffentlichen Bekanntmachungen zu verwenden, sofern diese Veröffentlichungen oder Bekanntmachungen auf allgemeine und nicht auf den Kunden hinweisende Informationen beschränkt sind.


5. GELTENDES RECHT UND ZUSTÄNDIGE RECHTSPRECHUNG

Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das Gericht in Augsburg, Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, sowie für alle Bestellungen, Annahmen und Vereinbarungen.

Der Kunde bezahlt jede Rechnung innerhalb der in der Dipolo-GmbH Rechnung angegebenen Frist, sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde. Jeder fällige Betrag wird solange verzinst, bis er mit dem Zins bezahlt wird, der dem Zinssatz gemäß Artikel 5 der EWR Delegierte Verordnung 231/02 entspricht. Darüber hinaus erstattet der Kunde Dipolo GmbH alle angemessenen Anwaltskosten und sonstigen Kosten und Aufwendungen, die beim Einzug überfälliger Beträge entstehen.