AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dipolo GmbH

Präambel

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage aller Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen der Dipolo GmbH im Bereich Additive Manufacturing, einschließlich des Verkaufs von 3D-Druckern, Simulationssoftware (vertrieben ausschließlich in Deutschland), Test-Hardware (vertrieben ausschließlich in Deutschland), Materialien, Zubehör sowie für Installations-, Wartungs-, Schulungs- und Ingenieurdienstleistungen.
Wir handeln als autorisierter Vertriebspartner von Siemens Digital Industry Software (Simcenter-Lösungen) und Adagos (NeurEco) für den deutschen Markt sowie als Dienstleister für weitere Produkte führender Hersteller.

1. GELTUNGSBEREICH UND ALLGEMEINE
BESTIMMUNGEN

1.1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen sowie die
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der additiven Fertigung und
technischen Beratung, unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern beziehen.

1.2. Wir gehen ausschließlich Vertragsbeziehungen mit Unternehmern, Gewerbetreibenden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ein. Als Unternehmer gelten:
  • EU-weit: Jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Deutschland: § 14 BGB
  • Österreich: Art. 1 Abs. 1 Z 1 KSchG, Art. 2 Abs. 2 UGB.
  • Schweiz: Art. 2 OR (Unternehmen im Handelsregister).
  • Andere EU-Länder: entsprechende nationale Definitionen gemäß Umsetzung der EU-Richtlinien

1.3. Vertragspartner, die Verbraucher sind oder als solche einzustufen sind, sind verpflichtet, uns vor Vertragsabschluss schriftlich darüber zu informieren. Bei Unterlassung dieser Mitteilung und nachträglicher Feststellung des Verbraucherstatus behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

1.4. Die AGB sind in ihrer jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung auf unserer Webseite abrufbar: [WEBSITE URL EINFÜGEN] und können dort gespeichert und ausgedruckt werden.

1.5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.6. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.7. Rechtlich relevante Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail).

1.8. Der Begriff „Verkäufer“ bzw. „Dipolo GmbH“ oder „wir“ bezieht sich auf unser Unternehmen. Der Begriff „Kunde“ oder„ Auftraggeber“ bezieht sich auf jeden Unternehmer oder jede juristische Person, die Produkte oder Dienstleistungen von uns erwirbt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für technische Dokumentationen, Produktbeschreibun en, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Unterlagen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2. Der Kunde kann für unsere Produkte und Dienstleistungen per E-Mail, über das Formular auf unserer Website oder auf anderem Wege ein Angebot anfordern. Nach Erhalt unseres Angebots kann der Kunde durch ausdrückliche Bestätigung eine verbindliche Bestellung aufgeben.

2.3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung zustande.

2.4. Technische Unterlagen, Abbildungen oder Leistungsbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich, als Vertragsbestandteil bezeichnet werden.

2.5. Für Bestellungen über elektronische Medien (Website, E-Mail) gelten die jeweiligen nationalen Umsetzungen der E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG), soweit anwendbar.

3. LEISTUNGSUMFANG

3.1. Unser Leistungsangebot umfasst
insbesondere: 
Additive Fertigung (international):
  • Verkauf von 3D-Druckern, Materialien, Ersatzteilen und Zubehör:
    • 3ntr
    • Layerloop
  • Installation und Inbetriebnahme von 3D-Druckern.
  • Wartung, Kalibrierung und technische Betreuung.
  • Durchführung von Schulungen und Einführungskursen.
  • Druckdienstleistungen und kundenspezifische Fertigung. 

Simulationssoftware (ausschließlich Deutschland):
  • Vertrieb von Simulationssoftware als autorisierter Partner:
    • Simcenter Amesim, Simcenter Testing Solutions, usw. (Siemens Digital Industry Software)
    • NeurEco (Adagos)
  • Softwarelizenzierung (Verkaufz Vermietung, Subscription, SaaS)
  • Software-Installation, Konfiguration und Updates
  • Technischer Support und Helpdesk (First-Level und erweitert)
  • Training und Schulungen

Test- und Mess-Hardware (ausschließlich Deutschland):
  • Verkauf von Test-Hardware und Messsystemen
  • Hardware-Installation und Systemintegration
  • Kalibrierung und Inbetriebnahme 

Ingenieurdienstleistungen (international:
  • CAD / CAE / FEA / FEM
  • Vibroakustik Testing (Noise, Vibration, Harshness)
  • Wartung, Kalibrierung und technische Betreuung
  • Durchführung von Schulungen, Workshops und Trainingskursen
  • Technische Beratung und Engineering Projekte
  • Remote-Support und On-Site-Service
  • Projektbegleitung und kundenspezifische Lösungsentwicklung

3.2. Der geografische Verfügbarkeitsbereich kann je nach Produkt oder Dienstleistung variieren (Deutschland, DACH-Region, EU oder weltweit). Die jeweilige Verfügbarkeit wird im Angebot oder in der Produktbeschreibung angegeben.

3.3. Wir handeln als autorisierter Vertriebspartner für Produkte von Drittherstellern, insbesondere als Partner von:
  • Siemens Digital Industry Software GmbH für Simcenter Lösungen (SW+HW) in Deutschland
  • Adagos SAS für NeurEco (SW) in Deutschland
  • Jdeal Form Srl für 3ntr in DACH + Fürstentum Liechtenstein
  • Smart Lab Industrie 3D Srl für Layerloop, International 
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind wir nicht Hersteller der von uns vertriebenen Hard- und Software. Für diese Produkte gelten zusätzlich die Lizenz- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Hersteller.

3.4. Bei Ingenieurdienstleistungen und Beratungsleistungen erbringen wir unsere Dienste nach bestem Wissen und Gewissen unter Einsatz unserer Fachkenntnisse, unseres Know-hows und der neuesten verfügbaren technischen und wissenschaftlichen Informationen.

4. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG UND ANNAHMEVERZUG

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager oder ab Werk unseres Zulieferers ("Ex Works" gemäß Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort innerhalb der EU oder der Schweiz versandt (Versendungskauf). Für Lieferungen in Drittländer gelten
besondere Vereinbarungen.

4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht diese Gefahr sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.

4.3. Der Verkäufer ist nicht für Schäden verantwortlich, die während des Transports durch unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen) entstehen.

4.4. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises (bei Vorauskasse) vorausgesetzt.

4.5. Sind Produkte nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Bei dauerhafter Nichtverfügbarkeit kommt ein Vertrag nicht zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden in Volle erstattet.

4.6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% des Nettopreises pro Kalenderwoche, beginnend mit der Lieferfrist bzw. der Mitteilung der Versandbereitschaft, maximal jedoch 5% des Lieferwerts. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, ab Lager, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer MwSt./VAT) des Lieferlands sowie etwaiger Versand-, Verpackungs- und Installationskosten.

5.2. Für innergemeinschaftliche Lieferungen (EU) gilt bei Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Kunden das Reverse- Charge-Verfahren gemäß Art. 194-199 MwStSystRL. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Versteuerung in seinem Land verantwortlich.

5.3. Für Lieferungen in die Schweiz gelten die schweizerischen Einfuhrbestimmungen. Die Verzollung und Entrichtung der Schweizer MwSt. obliegt dem Kunden.

5.4. Die Zahlung erfolgt wahlweise per:
  • Banküberweisung (SEPA, SWIFT)
  • Vorauskasse
  • Nach individueller Vereinbarung

5.5. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten, sofern nicht anders vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorauskasse durchzuführen.

5.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB bzw. den entsprechenden nationalen Vorschriften berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Darüber hinaus erstattet der Kunde uns alle angemessenen Anwalts-, Inkasso- und sonstigen Kosten, die beim Einzug überfälliger Beträge entstehen.

5.7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt nach den jeweiligen nationalen Vorschriften über Sicherungsrechte.

6.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und Dritte über unser Eigentumsrecht zu informieren. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter auf die Ware erfolgen.

6.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverla gen.

6.4. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
  • Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert.
  • Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab.
  • Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

7. INSTALLATION UND INBETRIEBNAHME

7.1. Für die Installation und Inbetriebnahme unserer Produkte verpflichtet sich der Kunde, auf eigene Kosten folgende Voraussetzungen zu schaffen:
  • Geeignete Aufstellfläche mit ausreichender Tragkraft
  • Stabile Stromversorgung gemäß den technischen Spezifikationen
  • Internetanschluss (falls erforderlich)
  • Technische Infrastruktur gemäß unseren Spezifikationen
  • Schutzmaßnahmen und Sicherung der Arbeitsumgebung gemäß lokalen Sicherheitsvorschriften
  • Vollständige Informationen über spezifische Anforderungen oder potenzielle Hindernisse
  • Alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und CE- Konformitätsnachweise (falls zutreffend)

7.2. Vor Beginn der Installation muss der Aufstellungs- oder Montageplatz frei zugänglich, geebnet und geräumt sein.

7.3. Sollten die Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt werden und es zu Verzögerungen kommen, behalten wir uns vor, zusätzliche Kosten für Wartezeiten und erneute Anfahrten zu berechnen.

7.4. Nach erfolgreicher Installation erfolgt die Abnahme durch den Kunden. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Anlage innerhalb von zwei Wochen ohne schriftliche Beanstandung nutzt oder wenn keine schriftliche Beanstandung innerhalb dieser Frist erfolgt.

8. SCHULUNGEN

8.1. Wir bieten Schulungen zur Einführung in den Betrieb von 3D Druckern sowie zu weitergehenden Anwendungen im Bereich Additive Manufacturing an. Die Inhalte, Dauer und Kosten der Schulungen werden individuell vereinbart.

8.2. Schulungen, Installationen und Serviceeinsätze werden nach Aufwand oder gemäß individuellem Angebot berechnet. Reise- und Übernachtungskosten werden separat ausgewiesen.

8.3. Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum unseres Unternehmens und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

8.4. Die Ergebnisse von Schulungen oder technischen Anpassungen stellen keine Garantie für bestimmte Druckergebnisse oder Produktionsleistungen dar.

9. DRUCKDIENSTLEISTUNGEN UND KUNDENSPEZIFISCHE BAUTEILE

9.1. Im Falle der Fertigung von kundenspezifischen Bauteilen, die nach den individuellen Anforderungen des Kunden angefertigt werden, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag ausgeschlossen, da die Teile speziell für den Kunden hergestellt wurden.

9.2. Der Kunde bestätigt mit der Bestellung, dass er vom Ausschluss des Rücktrittsrechts Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.

9.3. Für nicht kundenspezifische Standardprodukte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den jeweiligen nationalen Vorschriften.

10. ÄNDERUNGEN DER ARBEITSPLANUNG UND ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN

In Anbetracht der Besonderheiten der angebotenen Dienstleistungen und zur Begrenzung des finanziellen Risikos für beide Parteien gilt Folgendes:

10.1. Änderungen während der Durchführung: Der Kunde ist berechtigt, die von uns vorgeschlagene Arbeitsplanung in Abhängigkeit von den Ergebnissen aus den verschiedenen Phasen der Tätigkeit zu ändern, um die Erreichung der angestrebten Ziele zu optimieren. Nach denselben Kriterien können wir Änderungen vorschlagen. Jede Änderung ist eindeutig als Bestätigung des ursprünglichen Vertrags zu formulieren und enthält die neuen technischen und/oder finanziellen Bedingungen für die geänderten Abschnitte der ursprünglichen Planung.

10.2. Zusätzliche Arbeiten: Alle zusätzlichen Arbeiten, die sich aus einer ausdrücklichen Aufforderung des Kunden ergeben, werden gemäß unserer aktuellen Gebührenordnung zuzüglich Reisekosten berechnet.

11. MÄNGELANSPRÜCHE DES KUNDEN

11.1. Es gelten folgende gesetzliche Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist:
  • Deutschland: §§ 434 ff. BGB
  • Österreich: §§ 922 ff. ABGB
  • Schweiz: Art. 197 ff. OR
  • Andere EU-Länder: Richtlinie (EU) 2019/771 über Warenkauf sowie deren nationale Umsetzungen

11.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung für neue Waren und ab Abnahme für Dienstleistungen. Soweit zwingende nationale Vorschriften längere Fristen vorsehen (z.B. 24 Monate in einigen EU Ländern für bewegliche Sachen), gelten diese.

11.3. Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware oder Abnahme der Leistung schriftlich gemeldet werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Maßgeblich ist der Zugang der Mängelanzeige bei uns.

11.4. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die nicht durch folgende Umstände verursacht wurden:
  • Unsachgemäße Verwendung oder Handhabung
  • Schäden durch den Kunden oder Dritte
  • Normale Abnutzung und Verschleiß
  • Unbefugte Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe
  • Verwendung von nicht originalen oder nicht freigegebenen Materialien
  • Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Installationsanweisungen
  • Äußere Einwirkungen (höhere Gewalt, unsachgemäße Lagerung)

11.5. Bei berechtigten Mängelrügen können wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten (Nacherfüllung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

11.6. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

11.7. Dem Kunden ist angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

11.8. Im Falle eines Reklamationsanspruchs muss der Kunde das Produkt gemäß unseren Anweisungen zurücksenden. Die Rücksendekosten trägt der Kunde, es sei denn, die Reklamation erweist sich als berechtigt.

11.9. Für gebrauchte Waren kann die Gewährleistung vertraglich verkürzt oder ausgeschlossen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12. HAFTUNG UND VERANTWORTUNG

12.1. Unsere Haftung für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es jeweils auf Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Regelungen beschränkt:

12.2. Wir haften unbeschränkt:
  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
  • Nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, soweit wir nach § 4 ProdHaftG als Hersteller gelten oder die Haftung nach § 1 ProdHaftG begründet ist.

12.2.1. Besondere Regelungen für gelieferte Produkte.
Soweit wir Produkte liefern, die von Dritten hergestellt wurden (insbesondere 3D-Drucker, Materialien, Komponenten sowie Software und Hardware), gilt:
  • Wir sind nicht Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes
  • Wir handeln als autorisierter Vertriebspartner für:
    • Adagos (NeurEco)
    • Jdeal Form (3ntr)
    • Siemens Digital Industry Software (Simcenter-Lösungen)
    • Smart Lab Industrie 3D (Layerloop)
  • Produkthaftungsansprüche sind gegen den jeweiligen Hersteller zu richten.
  • Unsere Haftung beschränkt sich auf:
    • Die sorgfältige Auswahl der Produkte und Hersteller.
    • Die ordnungsgemäße Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten (insbesondere Lieferung mangelfreier Ware gemäß § 434 BGB).
    • Die korrekte Weitergabe von Herstellerinformationen, Bedienunganleitungen und Sicherheitshinweisen.
    • Die ordnungsgemäße Installation und Inbetriebnahme (soweit von uns durchgeführt).
  • Für Schäden, die durch Produktmängel verursacht werden, haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 437 ff. BGB) sowie nach den vorstehenden Haftungsgrundsätzen.
  • Für Software gelten zusätzlich die Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen der Softwarehersteller, die diesen AGB vorgehen.

12.2.2. Haftung für eigene Leistungen: 
Für von uns erbrachte Dienstleistungen (Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Schulung, Beratung) haften wir nach den allgemeinen Grundsätzen der Ziffer 12-12.3. Hierbei übernehmen wir die Verantwortung für die fachgerechte und sorgfältige Ausführung unserer Leistungen.

12.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

12.4. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:
  • Entgangenen Gewinn und nicht realisierte Einsparungen
  • Produktionsausfälle und Betriebsunterbrechungen
  • Indirekte Schäden und Folgeschäden
  • Datenverlust
  • Ansprüche Dritter gegen den Kunden

12.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

12.6. Bei Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen gilt ergänzend:
  • Wir verpflichten uns, unser Bestes zu geben, um die angestrebten Ziele zu erreichen, unter Einsatz unserer Fachkenntnisse, unseres Know hows und der neuesten verfügbaren technischen und wissenschaftlichen Informationen.
  • Wir haften nur für die in unserem eigenen und spezifischen Zuständigkeitsbereich durc geführten Studien und Leistungen und nur dann, wenn ein Fehler ordnungsgemäß und durch einen materiellen Beweis nachgewiesen werden kann.
  • Im Falle unserer Haftung ist diese der Höhe nach auf die Servicegebühr des jeweiligen Vertrags beschränkt, mit Ausnahme der in Ziffer 12.2 genannten Fälle unbeschränkter Haftung.

12.7. Der Kunde ist für alle von ihm bereitgestellten Informationen, Daten, Unterlagen und Spezifikationen verantwortlich. Fehlerhafte oder unvollständige Kundeninformationen können zu Leistungsstörungen führen, für die wir nicht haften.

12.8. Wir prüfen, ob potenzielle Subunternehmer ein leistungsfähiges Produkt vorschlagen und bereitstellen. Wir haften jedoch nicht für Schäden, die durch einen Mangel an einem vom Unterlieferanten bereitgestellten Produkt verursacht werden, das keinen direkten Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit des Gegenstandes unseres Angebots hat, es sei denn, uns trifft ein Verschulden bei der Auswahl des Subunternehmers.

13. VERJÄHRUNG

13.1. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren, abweichend von den gesetzlichen Regelungen, innerhalb von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.

13.2. Soweit zwingende nationale Vorschriften längere Verjährungsfristen vorsehen (z.B. in einigen EU-Ländern 24 Monate für Verbrauchsgüterkäufe im B2C-Bereich oder 30 Monate in Frankreich), gelten diese auch im B2B Bereich, sofern nicht abdingbar.

13.3. Ausgenommen von der verkürzten Verjährungsfrist sind:
  • Schadenersatzansprüche aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
  • Rückgriffsansprüche nach §§ 478, 479 BGB bzw. entsprechenden nationalen Vorschriften
Für diese gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.

13.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Ablieferung der Ware bzw. der Abnahme der Werkleistung.

14. GEISTIGES EIGENTUM

14.1. Der Kunde erkennt an, dass alle von uns angebotenen Produkte, Dienstleistungen und damit verbundene Materialien, einschließlich technischer Dokumentationen, Schulun sunterlagen, Software, Designs und Know-how, geistigen Eigentumsrechten unterliegen. Diese umfassen insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere Schutzrechte nach nationalem, EU- und internationalem Recht.
Für von Dritten hergestellte Hard- und Software gelten die Schutzrechte der jeweiligen Hersteller. Insbesondere für:
  • Siemens Simcenter-Produkte: Alle Rechte liegen bei Siemens Digital Industries Software. „Simcenter“, „Amesim“, „Testlab“, „SCADAS“ und „Anovis“ sind eingetragene Marken von Siemens.
  • NeurEco: Alle Rechte liegen bei Adagos. „NeurEco“ ist eine Marke von Adagos
  • 3ntr Produkte: Alle Rechte liegen bei Jdeal Form Srl. „3ntr“ ist eine Marke von Jdeal Form
  • Layerloop Produkte: Alle Rechte liegen bei Smart Lab Industrie 3D Srl. „Layerloop“ ist eine Marke von Smart Lab Industrie 3D Srl. 
Der Kunde erwirbt ausschließlich die im Lizenzvertrag oder Kaufvertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

14.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte und bereitgestellten Materialien nicht zu kopieren, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu dekompilieren, rückwärtsentwickeln oder zu verwenden, um geistige Eigentumsrechte von uns oder Dritten zu verletzen.

14.3. Alle Entdeckungen, Erfindungen, Verbesserungen oder Anpassungen, die sich aus unserem Know-how, unseren Techniken, Konzepten oder Ideen ergeben, die bei der Erbringung der Dienstleistungen hervorgebracht werden, bleiben unser ausschließliches Eigentum. Der Kunde erwirbt hieran keine Rechte, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

14.4. Soweit wir kundenspezifische Entwicklungen oder Anpassungen vornehmen, räumen wir dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

14.5. Wir sind berechtigt, anderen Kunden ähnliche Dienstleistungen anzubieten, wobei das allgemeine Know how, die Techniken, Konzepte, Ideen oder Erfahrungen verwendet werden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung entwickelt wurden, sofern keine vertraulichen oder kundenspezifischen Informationen verwendet werden.

14.6. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir berechtigt sind, die allgemeinen Ergebnisse aus der Durchführung unserer Dienstleistungen (ohne kundenspezifische oder vertrauliche Details) in Medienmitteilungen, öffentlichen Bekanntmachungen, Referenzlisten und zu Marketingzwecken zu verwenden. Eine namentliche Nennung des Kunden erfolgt nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

14.7. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Materialien und Spezifikationen keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung resultieren.

15. VERTRAULICHKEIT

15.1. Für die Interessen beider Parteien wird eine gegenseitige Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart. Diese kann auf Wunsch des Kunden Inhalt eines separaten Dokumentes (Vertraulichkeitsvereinbarung / NDA) sein.

15.2. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für einen Mindestzeitraum von 3 Jahren ab dem Beginn des betreffenden Vertrags, sofern nicht anders vereinbart.

15.3. Als vertraulich gelten alle Informationen, die:
  • Als „vertraulich“, „geheim“ oder ähnlich gekennzeichnet sind
  • Deren Vertraulichkeit sich aus der Natur der Information ergibt (z.B. Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundenlisten, Preiskalkulationen)
  • Deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Offenlegung ergibt

15.4. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
  • Zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht.
  • Der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren.
  • Von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.
  • Aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder zwingender Vorschriften offengelegt werden müssen (wobei die andere Partei vorab zu informieren ist).
  • Unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.

15.5. Beide Parteien verpflichten sich:
  • Vertrauliche Informationen nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden.
  • Vertrauliche Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu behandeln, die sie für ihre eigenen vertraulichen Informationen aufwenden, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  • Vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter, Berater oder Subunternehmer weiterzugeben, die diese Informationen zur Erfüllung des Vertrags benötigen und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  • Vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu kopieren oder zu vervielfältigen, es sei denn, dies ist für die Vertragsdurchführung erforderlich.

15.6. Bei Beendigung des Vertrags oder auf Verlangen sind alle vertraulichen Informationen (einschließlich Kopien) unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.

15.7. Bei Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung hat die verletzte Partei Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls Vertragsstrafe, sofern vereinbart.

16. DATENSCHUTZ

16.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet, insbesondere:
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) - Verordnung (EU) 2016/679
  • Nationale Datenschutzgesetze der EU- Mitgliedstaaten
  • Schweizerisches Datenschutzgesetz (DSG) für Kunden in der Schweiz

16.2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie unsere berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), insbesondere zur Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung, zur Erbringung unserer Leistungen und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

16.3. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite abrufbar ist: [WEBSITE URL EINFÜGEN]

16.4. Bei Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU/EWR stellen wir sicher, dass angemessene Garantien gemäß Art. 44 ff. DSGVO bestehen (z.B. Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss).

16.5. Der Kunde versichert, dass er bei der Übermittlung personenbezogener Daten an uns alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt und erfüllt hat.

17. ÄNDERUNGEN DER AGB

17.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt.

17.2. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht oder nach Zugang der Mitteilung Leistungen von uns in Anspruch nimmt. Auf die Bedeutung des Schweigens werden wir in der Mitteilung besonders hinweisen.

17.3. Im Falle des Widerspruchs behalten wir uns das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

17.4. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt, es sei denn, der Kunde stimmt den geänderten Bedingungen ausdrücklich zu oder die Änderungen sind zur Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften erforderlich.

17.5. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

18. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

18.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG - United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. April 1980).

18.2. Für Die Rechtswahl nach Ziffer 18.1 lässt die zwingenden Verbraucherschutzbestim ungen des Landes, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt (Art. 6 Rom I- Verordnung - VO (EG) Nr. 593/2008). Da wir jedoch ausschließlich mit Unternehmern kontrahieren, findet diese Einschränkung in der Regel  keine Anwendung.

18.3. Für Kunden mit Sitz in anderen EU- Mitgliedstaaten, der Schweiz oder sonstigen Ländern bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften dieser Länder, die auch durch Vereinbarung nicht abbedungen werden können (z.B. zwingende Gewährleistungsrechte, Haft ngsvorschriften), unberührt. 

18.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Dipolo GmbH: Amtsgericht Augsburg. 18.5. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

18.6. Zwingende gesetzliche Vorschriften über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt, insbesondere:
  • Art. 25 Brüssel Ia-Verordnung (VO (EU) Nr. 1215/2012) für Gerichtsstandsvereinbarungen inner alb der EU
  • Lugano-Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit für die Schweiz
  • Nationale zwingende Gerichtsstandsvorschriften

18.7. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur zwischen Unternehmern im Sinne der jeweiligen nationalen Definitionen.

19. STREITBEILEGUNG UND MEDIATION

19.1. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten vereinbaren die Parteien, sich zunächst um eine außergerichtliche, einvernehmliche Lösung zu bemühen.

19.2. Beide Parteien verpflichten sich, vor Anrufung eines Gerichts ein klärendes Gespräch auf Geschäftsführungsebene zu führen.

19.3. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, können die Parteien vor Anrufung eines Gerichts ein Mediationsverfahren oder ein anderes alternatives Streitbeilegungsverfahren vereinbaren.

19.4. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist nicht verpflichtend und wird von uns nicht angeboten. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da wir ausschließlich mit Unternehmern kontrahieren.

19.5. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher ist erreichbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/ dr. Diese ist für unsere B2B- Geschäftsbeziehungen jedoch nicht relevant.

20. EXPORTKONTROLLE UND COMPLIANCE

20.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren nationalen und internationalen Export- und Importbestimmungen, Sanktionsvo schriften, Embargos und sonstigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten, insbesondere:
  • EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821)
  • EU-Sanktionsverordnungen
  • Nationale Exportkontrollvorschriften (z.B. Außenwirtschaftsgesetz - AWG, Außenwirtschaftsverordnung - AWV in Deutschland)
  • US-Exportkontrollvorschriften (soweit anwendbar)
  • UN-Sanktionen

20.2. Der Kunde erklärt, dass er die gelieferten Produkte und erbrachten Dienstleistungen nicht:
  • Für militärische Zwecke oder zur Entwicklung von Waffen verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt ist.
  • In Länder exportiert oder wiederexportiert, die internationalen Embargos oder Sanktionen unterliegen.
  • An Personen oder Organisationen liefert, die auf Sanktionslisten stehen (z.B. EU Sanktionslisten, OFAC-Listen).
  • Für Zwecke verwendet, die gegen geltendes Recht verstoßen.

20.3. Der Kunde stellt auf Anfrage alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, die für die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften erforderlich sind, insbesondere Endverwendungserklärun en und Angaben zum Endverwender.

20.4. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen oder Leistungen zu verweigern oder zu verzögern, wenn:
  • Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Verwendung bestehen.
  • Keine erforderlichen Exportgenehmigungen erteilt werden.
  • Der Kunde die erforderlichen Informationen nicht bereitstellt.
  • Sanktionen oder Embargos einer Lieferung entgegenstehen.

20.5. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, Verlusten und Kosten frei, die aus einer Verletzung von Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften durch den Kunden resultieren.

21. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND
PFLICHTEN

21.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung auf Dritte zu übertragen oder abzutreten. Dies gilt insbesondere für:
  • Vertragliche Ansprüche und Forderungen.
  • Rechte an gelieferter Ware (vor vollständiger Zahlung).
  • Vertragliche Positionen bei laufenden Projekten.

21.2. Wir sind berechtigt, unsere Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Dritte zu übertragen. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.

21.3. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzusetzen. Dies entbindet uns nicht von unseren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.

21.4. Die Abtretung von Geldforderungen des Kunden gegen uns an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

22. HÖHERE GEWALT UND
UNVORHERGESEHENE EREIGNISSE

22.1. Wir sind von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistungserbringung befreit, soweit und solange die Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird.

22.2. Als höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse gelten insbesondere:
  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
  • Kriege, kriegerische Auseinandersetzungen, Terroranschläge
  • Aufstände, Unruhen, Streiks, Aussperrungen (auch in Betrieben Dritter)
  • Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen im Gesundheitsschutz
  • Feuer, Explosionen, schwere Unfälle
  • Behördliche Maßnahmen, Verbote, Genehmigungsversagungen
  • Ausfall von Energie- oder Rohstoffversorgung
  • Lieferausfälle bei Vorlieferanten (soweit nicht von uns zu vertreten)
  • Cyber-Angriffe, die den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen
  • Verkehrsblockaden, Transportausfälle

22.3. Wir werden den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Behinderung informieren.

22.4. Während der Dauer der Behinderung ruhen unsere Leistungspflichten. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

22.5. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

22.6. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen der verzögerten oder unmöglich gewordenen Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

23. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

23.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB enthalten, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

23.2. Die Schriftform gemäß diesen AGB ist auch durch Textform (E-Mail, Fax) gewahrt, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift gefordert wird.

23.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz der Dipolo GmbH: Am Mittleren Moos 48, 86167 Augsburg, Deutschland.

23.4. Sollte der Kunde seinen Sitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz nach Vertragsschluss aus Deutschland verlegen oder uns zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz.

23.5. Unsere Handelsregisternummer, USt- IdNr. und weitere Pflichtangaben gemäß nationalen Vorschriften (z.B. § 5 TMG, Art. 5 E-Commerce-Richtlinie) sind auf unserer Webseite im Impressum abrufbar: [WEBSITE URL/IMPRESSUM EINFÜGEN].

24. SALVATORISCHE KLAUSEL

24.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

24.2. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt und die die Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Lücke vereinbart hätten.

24.3. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken, die bei der Vertragsausführung auftreten.

24.4. Sollte eine Bestimmung aufgrund zwingenden nationalen oder EU-Rechts unwirksam sein, tritt an deren Stelle die gesetzliche Regelung.

25. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

25.1. Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen den Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich und hat Vorrang.

25.2. Die aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit auf unserer Webseite abrufbar und kann dort gespeichert und ausgedruckt werden: [WEBSITE URL EINFÜGEN]

25.3. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat, ihren Inhalt akzeptiert und sie zum Vertragsbestandteil macht.

25.4. Für spezielle Produktgruppen oder Dienstleistungen können ergänzende oder abweichende Bedingungen gelten, die in den jeweiligen Angeboten oder Produktbeschreibungen ausgewiesen werden.

KONTAKTDATEN

Dipolo GmbH
Am Mittleren Moos 48
86167 Augsburg, Deutschland

Telefon: +49 (0)821 71 04 96 16

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.dipolo-gmbh.de

Geschäftsführung:
  • Hr. Brunelli Marco
  • Hr. Li Veli Carmelo

Handelsregister Augsburg: HRB 31223

USt-IdNr.: DE298616951

SPEZIFISCHE HINWEISE FÜR LÄNDER

Für Schweizer Kunden:
  • Anwendbares Recht: 
    Deutsches Recht mit zusätzlicher Beachtung zwingender schweizerischer Vorschriften
  • MwSt.-Behandlung: 
    Schweizer Importregelungen beachten
  • Gerichtsstand: 
    Nach Lugano-Übereinkommen

Für österreichische Kunden:
  • Zusätzlich anwendbar:
    Zwingende Bestimmungen des KSchG und UGB
  • Gerichtsstand:
    Nach Brüssel Ia-VO

Für Kunden aus anderen EU-Ländern
  • Gerichtsstand:
    Nach Brüssel Ia-VO

Stand: Oktober 2025